Heute wurde im Plenum über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag zum Thema Schutzrechte von Beschäftigten debattiert. CDU und FDP wollen diese Schutzrechte mit Hilfe einer Reform des Arbeitszeitgesetzes aufweichen.
Mit der Bundesratsinitiative gegen das Arbeitszeitgesetz und dem sogenannten ‚Entfesselungspaket‘ zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in NRW schleift die Mitte-Rechts-Koalition wichtige Grundpfeiler des Arbeitsschutzes.
Mit dem Arbeitszeitgesetz werden Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und Mindestdauer von Ruhezeiten und Pausen geregelt. Die Sozialpartner können davon abweichende Regelungen vereinbaren. Die Mitte-Rechts-Koalition hält das Arbeitszeitgesetz vor dem Hintergrund der Digitalisierung für nicht mehr zeitgemäß und will es durch eine Initiative im Bundesrat entkernen. Als zukünftiger Maßstab soll Beschäftigten nur die EU-Arbeitszeitrichtlinie dienen, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Die Richtlinie enthält keinerlei Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit.
Das lehnt die SPD-Fraktion ab. Wir fordern stattdessen die Landesregierung dazu auf, die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt so zu gestalten, dass die Schutzfunktion des Arbeitsrechts nicht geschwächt wird.