Bis zu 5.000 Euro für Vereine

Eine gute Nachricht für Vereine: Bis zu 5.000 Euro können über ein Landesprogramm abgerufen werden, um eine Veranstaltung zu realisieren. Das Programm „Neustart miteinander“ wurde kürzlich verlängert und kann bis ins Jahr 2022 abgerufen werden. „Unsere Vereine sind eine unverzichtbare Säule des gesellschaftlichen Lebens und tragen gerade bei uns in Essen maßgeblich zum Zusammenhalt bei. Daher ist es wichtig, dass sie vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden. Denn viele Veranstaltungen sind seit Pandemiebeginn ausgefallen. Mit einem einstimmig im Landtag beschlossenen Landesprogramm wollen wir den Vereinen daher helfen, für einen ‚Neustart miteinander‘ eine Veranstaltung auf die Beine zu stellen“, erläutert der Essener SPD-Landtagsabgeordnete Frank Müller.

Wichtig sei auch die Verlängerung des Programms vor dem Hintergrund derzeit steigender Infektionszahlen, damit die Mittel auch bis ins Frühjahr genutzt werden können. „Ich empfehle unseren eingetragenen Vereinen in Essen für sich zu prüfen, ob sie die bis zu 5.000 Euro Förderung für eine Veranstaltung beantragen wollen und können.“ Antragsberechtigt sind laut Förderbedingungen alle eingetragenen Vereine, förderfähig sind Kosten für eine Veranstaltung wie etwa anfallende Mieten für Veranstaltungsräume, Mobiliar, Honorare, Catering und auch andere Dinge. Insgesamt 54 Mio. Euro wurden einstimmig im Finanzausschuss des Landtags beschlossen. „Das ist eine sehr willkommene Unterstützungsmöglichkeit“, so Müller.

Die Antragsfrist endet nach der Verlängerung erst am 31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden (bisher: 31. Dezember 2021). Mehr Informationen zum Antragsverfahren, den genauen Förderbedingungen und auch Fallbeispiele finden interessierte Vereine unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander.