Die Abgeordneten kommen nicht nur zu ihrer Vollversammlung zusammen, sondern arbeiten daneben in Ausschüssen und Gremien an Detailfragen. Es gibt es Ausschüsse, deren Einsetzung die Verfassung vorsieht. Darunter fallen die Untersuchungsausschüsse und der Petitionsausschuss. Die Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Landtag setzt Fachausschüsse ein, die für die Arbeit des Parlaments mit ihrer beratungs- und gesetzesvorbereitenden Funktion wichtig sind. Die Ausschüsse werden nach der Konstituierung des Landtags in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Die Fraktionen sind dort jeweils entsprechend ihres Stärkeverhältnisses vertreten. Die Ausschüsse können Anhörungen mit Sachverständigen durchführen, wenn ein Viertel der Ausschussmitglieder oder eine Fraktion dies verlangt.
Der Landtag kann darüber hinaus Enquetekommissionen oder, nach einer entsprechenden Empfehlung des Ältestenrates, weitere Gremien einsetzen.
Mitarbeit in Ausschüssen
Als ordentliches Mitglied arbeite ich in folgenden Ausschüssen mit:
- Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend
- Ausschuss für Gleichstellung und Frauen
- Ausschuss für Schule und Bildung
- Enquete-Kommission II: Auswirkungen des BREXIT auf Nordrhein-Westfalen (Die Enquetekommission hat ihre Arbeit mit der Vorlage des Abschlussberichtes Anfang 2021 beendet.)
Stellvertretendes Mitglied bin ich in diesen Ausschüssen
- Ausschuss für Heimat, Kommunales und Bauen
- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Enquete-Kommission IV: „Einsamkeit“ – Bekämpfung sozialer Isolation in Nordrhein-Westfalen
- Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie
Darüber hinaus bin ich Beauftragter der Fraktion für LSBTTIQ*
Parlamentariergruppen
In den Parlamentariergruppen des Landtags NRW engagieren sich Abgeordnete für die internationalen, grenzüberschreitenden Freundschaften des Parlaments. Ich bin Mitglied in diesen Parlamentariergruppen: