Ausschüsse und Gremien

Die Abgeordneten kommen nicht nur zu ihrer Vollversammlung zusammen, sondern arbeiten daneben in Ausschüssen und Gremien an Detailfragen. Es gibt es Ausschüsse, deren Einsetzung die Verfassung vorsieht. Darunter fallen die Untersuchungsausschüsse und der Petitionsausschuss. Die Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Landtag setzt Fachausschüsse ein, die für die Arbeit des Parlaments mit ihrer beratungs- und gesetzesvorbereitenden Funktion wichtig sind. Die Ausschüsse werden nach der Konstituierung des Landtags in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Die Fraktionen sind dort jeweils entsprechend ihres Stärkeverhältnisses vertreten. Die Ausschüsse können Anhörungen mit Sachverständigen durchführen, wenn ein Viertel der Ausschussmitglieder oder eine Fraktion dies verlangt.

Der Landtag kann darüber hinaus Enquetekommissionen oder, nach einer entsprechenden Empfehlung des Ältestenrates, weitere Gremien einsetzen.


Mitarbeit in Ausschüssen

Als ordentliches Mitglied arbeite ich in folgenden Ausschüssen mit:

Stellvertretendes Mitglied bin ich in diesen Ausschüssen

Darüber hinaus bin ich Beauftragter der Fraktion für LSBTTIQ*


Parlamentariergruppen

In den Parlamentariergruppen des Landtags NRW engagieren sich Abgeordnete für die internationalen, grenzüberschreitenden Freundschaften des Parlaments. Ich bin Mitglied in diesen Parlamentariergruppen: