Kleine Anfragen

Durch Kleine Anfragen kann jede und jeder Abgeordnete von der Landesregierung Auskünfte verlangen. Auch die Kleinen Anfragen werden von der Landesregierung schriftlich beantwortet.

Eine Beratung findet nicht statt. Antwortet die Landesregierung nicht fristgerecht innerhalb von vier Wochen, so setzt die Präsidentin oder der Präsident die Kleine Anfrage auf Antrag des Fragestellers oder der Fragestellerin auf die Tagesordnung der übernächsten Plenarsitzung und fordert die Landesregierung zur mündlichen Beantwortung auf.