Wer darf wählen?
Am 15. Mai 2022 sind die Menschen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert einen neuen Landtag zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Menschen, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind, deutsche Staatsangehörige sind und seit mindestens 16 Tagen mit dem Hauptwohnsitz in NRW gemeldet sind.
Wie und wo kann ich wählen?
Am Wahltag von 8 bis 18 Uhr im zugewiesenen Wahlraum. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Falls Sie die Benachrichtigung verlegt haben ist das auch kein Problem. Ihren Wahlraum finden Sie dann hier: Wahlraumsuche
Vom 19. April bis zum 13. Mai können Sie an der Direktwahl im Rathaus Porscheplatz teilnehmen. Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte, mindestens jedoch der Personalausweis oder Reisepass.
Wählen geht auch ganz bequem per Briefwahl. Sie können am Wahltag nicht in Ihren Wahlraum gehen, zum Beispiel weil Sie erkrankt oder verreist sind? Kein Problem! Das Wahlamt schickt Ihnen auf Antrag Ihre Wahlunterlagen zu – auch an den Urlaubsort. Name und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die abweichende Zieladresse müssen angegeben sein. Am besten nutzen Sie direkt das Online-Formular auf der Seite der Stadt Essen.
Weitere Informationen
Alle Infos sind nochmal kompakt auf den Infoseiten der Stadt Essen zusammengefasst. Hier bleibt keine Frage unbeantwortet.
Sie wollen schon mal „probeabstimmen“ oder sich in Ruhe Gedanken über Ihre Wahlentscheidung machen? Hier geht es zum Stimmzettelmuster für den Essener Osten.